Jeder Markenzeicheninhaber, jede Privatperson, jedes Unternehmen kann Markenzeichen dem Clearinghouse vorlegen.
Das Clearinghouse akzeptiert und überprüft eine Fülle von Markenzeichen:
- eingetragene Markenzeichen
- durch Satzungen oder Verträge geschützte Marken
- gerichtlich bestätigte Marken
- alle anderen Marken, die gemäß den Richtlinien des Registers geistiges Eigentum darstellen und die Berechtigungsanforderungen des Trademark Clearinghouse erfüllen.